Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Blaue Elise Bautrocknung (Inhaber: Kai Lingner) und dem Mieter über die Vermietung von Trocknungsgeräten und zugehörigen Dienstleistungen.

§ 2 Mietgegenstand

Gegenstand des Mietvertrages sind Bautrockner, Heizlüfter, Luftreiniger, Ventilatoren und sonstige Trocknungsgeräte sowie Zubehör gemäß der jeweiligen Vereinbarung.

§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Geräte an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Die Mindestmietdauer beträgt bei Bautrocknern 7 Tage, sofern nicht anders vereinbart. Abrechnung erfolgt pro angefangenem Kalendertag.

§ 4 Miete und Zahlung

Die Miete berechnet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt.

Zahlungsziel5 Tage
GerichtsstandHamburg

Bei Mietdauern über 14 Tagen gewähren wir einen Rabatt von 10 % auf die Leihgebühr von Elektrogeräten mit Stecker (Zeitbonus).

§ 5 Pflichten des Mieters

  • 01Geräte pfleglich behandeln und bestimmungsgemäß verwenden
  • 02Wasserbehälter regelmäßig entleeren
  • 03Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich melden
  • 04Geräte sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben; bei Rückgabe nötige Reinigungen und Reparaturen werden mit 53 € pro Stunde zzgl. Material berechnet

§ 6 Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgeräten, die während der Mietzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Geräte entstehen.

§ 7 Stromverbrauch

Der Stromverbrauch wird auf der Rechnung separat ausgewiesen, damit der Mieter diesen bei seiner Versicherung geltend machen kann.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Absprache.

Stand: Januar 2026